Steuerfreier Übergang

Unterstützung bei komplexen Vorschriften im Steuerrecht

Mischbetriebe

Besondere Behandlung von Sonderfällen

Landwirtschaftliche Buchstelle

Gewinnermittlung, Lohnbuchhaltung und Steuererklärung

Ist der potenzielle Hofnachfolger schon soweit den Familienbetrieb zu übernehmen und erfolgreich fortzuführen?

Gibt es eine Möglichkeit den Betrieb erst zusammen mit dem Hofnachfolger zu führen, um mehr Sicherheit für die Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebes zu gewinnen?

Ich lebe mit meiner Frau im Güterstand der Gütergemeinschaft, gibt es hierbei Besonderheiten zu beachten?

Wie ist die wirtschaftliche Versorgung von mir und meiner Frau nach der Übergabe der Hofstelle z.B. durch Versorgungsleistungen oder einen Austrag gesichert?

Ich habe neben der aktiven Landwirtschaft noch eine Forstwirtschaft, die ich gerne behalten und weiterführen würde ist dies möglich?

Was für Möglichkeiten gibt im Falle eines Vorversterben des Übernehmers das Landwirtschaftliche Familienvermögen wieder zurückzuholen?

Ich habe mehrere Kinder. Ist es möglich, die Landwirtschaft gerecht auf zwei oder mehrere Kinder zu verteilen und dabei die wirtschaftliche Fortführung für beide Übernehmer zu sichern? Wie kann in diesem Fall aber die zusätzliche Belastung mit Steuern vermieden werden?

Ich möchte mit meinen Kindern zusammen den Betrieb fortführen und mich erst langsam aus dem Betrieb zurückziehen. Gibt es hierfür steuerlich optimierte Lösungen?

Ich habe ein Kind, das unbedingt den landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen will und eine weiteres Kind, das bereits einen festen anderen Beruf ergriffen hat. Wie kann ich den Hof/Landwirtschaft übergeben und gleichzeitig fair zu beiden bleiben und den Hofübernehmer vor späteren Zahlungsansprüchen der Geschwister absichern?

Welche Vorraussetzungen für steuerliche Vergünstigungen gibt es? Was ist hierbei zu beachten?

Ist die zu übernehmende Landwirtschaft für die Zukunft richtig aufgestellt?

Gibt es Förderungen für Jungbauern und wie können diese in Anspruch genommen werden?

Persönliche Betreuung und Expertise

Wir bieten Ihnen nicht nur kompetente Beratung, sondern auch einen persönlichen Service für alle Ihre Steuerangelegenheiten. Dabei steht Ihnen unser umfassendes Serviceangebot zur Verfügung, um individuelle Lösungen zu finden und optimal auf Ihre Bedürfnisse einzugehen.

Spezialisierte Beratung für gelungene Betriebsnachfolge

Bei der Übergabe des landwirtschaftlichen Vermögens müssen besondere Vorschriften im Steuerrecht beachtet werden. Um einen möglichst steuerfreien Übergang in die nächste Generation zu erreichen, bedarf es einer speziellen steuerlichen Beratung. Dabei gilt es sowohl im Sonderfall von Mischbetrieben als auch bei Verpachtungsbetrieben Besonderheiten zu berücksichtigen.

Leider wird die Hofübergabe oft zu spät begonnen, da der Prozess sehr mühsam erscheint. Doch lassen Sie sich nicht entmutigen – wir bieten eine ganzheitliche Lösung und Entlastung durch unseren Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Herrn StB Matthias Yblagger. Er besitzt sowohl die Fachberaterausbildung als auch die Ausbildung zur landwirtschaftlichen Buchstelle und ist auf dieses Sonderthema spezialisiert.

Wir haben bereits erfolgreich landwirtschaftliche Betriebe in die nächste Generation übertragen und freuen uns, Sie auf diesem Weg zu begleiten. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein Konzept und begleiten Sie bei der Umsetzung. Warten Sie nicht ab, rufen Sie uns an und vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Ihre Ansprechpartner

Matthias Yblagger

Kernkompetenzen

Das Label Digitale DATEV-Kanzlei unterstreicht die innovative Arbeitsweise unserer Steuerkanzlei. Dass uns nicht nur die Zufriedenheit unserer Mandanten, sondern auch unserer Mitarbeiter am Herzen liegt, zeigt die Auszeichnung als exzellenter Arbeitgeber.