Als erfahrene Steuerkanzlei unterstützen wir Rechtssubjekte im Gemeinnützigkeitsrecht bei der Gründung, der Erstellung der Satzung sowie der Abgrenzung der vier Ordnungsbereiche. Wir übernehmen auch die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.
Unsere Steuerkanzlei bietet im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts umfassende Dienstleistungen. Unsere erfahrenen Experten stehen unseren Mandanten bei allen gemeinnützigkeitsrechtlichen Angelegenheiten kompetent zur Seite.
Beratung diverser Rechtssubjekte
Unterstützung bei Gründung
Erläuterung und Begleitung bei Abgrenzung der vier Ordnungsbereiche im Gemeinnützigkeitsrecht
Austausch über gesetzliche Neuregelungen
Beantwortung gemeinnützigkeitsrechtlicher (Spezial-)Fragen
Beratung und Unterstützung bei Umsetzung diverser steuerlicher Themen
Erstellung und Übermittlung der Buchhaltung
Unterstützung von Selbstbuchern
Wir bieten Ihnen nicht nur kompetente Beratung, sondern auch einen persönlichen Service für alle Ihre Steuerangelegenheiten. Dabei steht Ihnen unser umfassendes Serviceangebot zur Verfügung, um individuelle Lösungen zu finden und optimal auf Ihre Bedürfnisse einzugehen.
Als erfahrene Steuerkanzlei unterstützen wir verschiedene Rechtssubjekte im Gemeinnützigkeitsrecht, darunter gemeinnützige und nicht gemeinnützige Vereine, gemeinnützige GmbH’s (sog. gGmbH) sowie Kommunen, insbesondere die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe der Städte und Gemeinden. Wir begleiten Sie auch bei der Gründung und bieten Ihnen Hilfestellung bei der Erstellung der Satzung aus steuerrechtlicher Sicht. Wir klären mit dem Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit der Satzung aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht und stellen bei Bedarf den Kontakt zu einem Notar aus unserem Netzwerk her.
Wir erläutern und begleiten Sie bei der Abgrenzung der vier Ordnungsbereiche im Gemeinnützigkeitsrecht, nämlich dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung, dem Zweckbetrieb und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Wir informieren Sie über gesetzliche Neuregelungen und den ggf. daraus resultierenden Handlungsbedarf. Dabei beantworten wir Ihnen gemeinnützigkeitsrechtliche (Spezial-)Fragen und beraten Sie bei der Umsetzung diverser steuerlicher Themen, wie der Problematik in der Umsatzsteuer für Kommunen, der Anwendung des richtigen Steuersatzes oder dem Vorsteuerabzug. Wir unterstützen Sie auch bei der Erstellung einer ordnungsgemäßen Spendenquittung.
Wir übernehmen für Sie die laufende Lohn- und Finanzbuchhaltung, Einnahmeüberschussrechnung (EÜR), Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Zudem stehen wir Selbstbuchern beratend zur Seite und unterstützen bei Problemen bei der Übermittlung oder dem Einspielen der Daten sowie der Verwendung der korrekten Konten in der Finanzbuchhaltung im Hinblick auf die vier Ordnungsbereiche. Wir unterstützen auch bei der Umstellung auf den neuen Vereinskontenrahmen SKR 42.
Das Label Digitale DATEV-Kanzlei unterstreicht die innovative Arbeitsweise unserer Steuerkanzlei. Dass uns nicht nur die Zufriedenheit unserer Mandanten, sondern auch unserer Mitarbeiter am Herzen liegt, zeigt die Auszeichnung als exzellenter Arbeitgeber.