Für die Bezeichnung als landwirtschaftliche Buchstelle musste Steuerberater Matthias Yblagger eine besondere Sachkundeprüfung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei der Steuerberaterkammer absolvieren. Hierzu ist eine intensive Vorbereitung mit diversen Spezialthemen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich nötig. Nun betreut er Sie gerne mit Ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere Waldbauern, Viehzucht- u. Mastbetriebe und Ackerbaubetriebe sind bereits in seiner Obhut.
Unsere Dienstleistungen zielen darauf ab, Ihren Erfolg zu steigern – von der Erstellung der Gewinnermittlung für Land- und Forstwirte bis hin zur Beratung bei der steuerlichen Optimierung und dem Wechsel der Gewinnermittlungsart.
Erstellung von Gewinnermittlung für bilanzierende Land- und Forstwirte
Erstellung von Gewinnermittlung durch Einnahme Überschussrechnung für Land- und Forstwirte
Erstellung von der Gewinnermittlung nach § 13a EStG für Land- und Forstwirte
Erstellung Ihrer laufenden Buchführung mit landwirtschaftlicher Auswertung
Erstellung Ihrer laufenden Lohnbuchhaltung
Auf Wunsch digitale Belegführung sowie Lohnabrechnung
Bearbeitung der oben genannten Dienstleistungen auch für Ihren gewerblichen oder teilgewerblichen Betrieb
Erstellung der jährlichen Steuererklärung auch bei Durchschnittsbesteuerung
Beratung beim Wechsel von Gewinnermittlungsarten insbesondere zur steuerlichen Optimierung
Wir bieten Ihnen nicht nur kompetente Beratung, sondern auch einen persönlichen Service für alle Ihre Steuerangelegenheiten. Dabei steht Ihnen unser umfassendes Serviceangebot zur Verfügung, um individuelle Lösungen zu finden und optimal auf Ihre Bedürfnisse einzugehen.
Was ist das Besondere an dem Titel landwirtschaftliche Buchstelle? Die Bezeichnung landwirtschaftliche Buchstelle wird nur an Personen verliehen, die eine besondere Sachkundeprüfung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei der Steuerberaterkammer ablegen. Hierzu ist eine intensive Vorbereitung mit diversen Spezialthemen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich nötig.
In unserem Hause hat Herr Steuerberater Matthias Yblagger die Prüfung erfolgreich absolviert und betreut Sie gerne mit Ihren land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Herr Yblagger betreut insbesondere schon Waldbauern, Viehzucht- u. Mastbetriebe und Ackerbaubetriebe. Auch Kombinationsbetriebe (z.B. Landwirte mit Gastwirtschaft) werden gerne bei uns betreut. Nicht zu vernachlässigen sind auch die reinen Verpachtungsbetriebe, bei denen auch spezieller steuerliche Regelungen zu beachten sind.
Das Label Digitale DATEV-Kanzlei unterstreicht die innovative Arbeitsweise unserer Steuerkanzlei. Dass uns nicht nur die Zufriedenheit unserer Mandanten, sondern auch unserer Mitarbeiter am Herzen liegt, zeigt die Auszeichnung als exzellenter Arbeitgeber.